Die Qualität eines Trampolins spiegelt sich in folgenden Kriterien wieder:
1. Garantieübersicht der verschiedenen Modelle
Modell
| Air
| SuperAir | MegaAir | TrickAir |
Rahmen1 | 2 Jahre | 2 Jahre | 7 Jahre | 7 Jahre |
Randabdeckung2 | 2 Jahre | 2 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Sprungmatte3 | 2 Jahre | 2 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Federn4 | 2 Jahre | 2 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
- Die Garantiezeit des Rahmens bezieht sich auf das Durchrosten des Rahmenmaterials. Flugrost und Bruch durch Überbelastung fällt nicht unter Garantie.
- Die Garantiezeit der Randabdeckung bezieht sich auf wetterbedingte Beschädigungen, wie z.B. Verschleiss durch Sonnenlicht / UV Strahlung. Beschädigungen die durch unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie. Das Ausleiern der Gummis ist kein Garantieanspruch.
- Die Garantiezeit der Sprungmatte bezieht sich auf wetterbedingte Beschädigungen, wie z.B. Verschleiss durch Sonnenlicht / UV Strahlung.
- Die Garantiezeit der Federn bezieht sich auf das Durchrosten bzw. Brechen des Federnmaterials. Flugrost oder ein Überdehnen der Federn fällt nicht unter die Garantie.
2. Das Material des Trampolin Rahmens
Je größer die Wandstärke des Rahmens ist, desto höher ist die Gewichtsbelastung des Trampolins. Der Rahmen muss zur Wetterbeständigkeit verzinkt sein. Die Schweißnähte müssen fachmännisch ausgeführt sein.
3. Das Material der Randabdeckung
Das verwendete Material der Randabdeckung muss aus einem Material gefertigt sein, welches Umwelteinflüssen wie Sonnenstrahlen, Hitze, Kälte, usw. standhält.
Das Ausleiern der Gummis ist kein Garantieanspruch.
4. Die Federn kommen in verschiedenen Längen und Formen.
Die Federlänge sollte min. 170mm betragen. Je länger die Feder desto angenehmer wird das Sprungverhalten. Die Federn sollten zur Langlebigkeit verchromt sein.
5. Das Material des Sprungtuchs
Das Sprungtuch sollte aus UV beständigem Material gefertigt sein. Die Ösen zur Aufnahme der Federn sollten mehrfach vernäht sein.